Informationspflicht (nach Art. 13 DSGVO) bei Erhebung von Kundendaten zur Vertragsdurchführung
Mit dieser Information folgen wir den strengen Datenschutzbestimmungen, die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) festgelegt sind und zum 25.5.2018 in Kraft treten.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Hierunter verstehen wir Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten.
Ebenso sind bei uns alle Geschäftsvorfälle aus unserer gewachsenen Geschäftsbeziehung in unserem Warenwirtschaftssystem gespeichert.
Die aus unserer Partnerschaft entstehenden Daten werden wir auch künftig auf diese Art und Weise abspeichern. Das ist für einen reibungslosen Ablauf notwendig. Grundsätzlich speichern wir Ihre Daten 10 Jahre.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Eine Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung findet nicht statt.
Wofür verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?
Das Ingenieurbüro STADT und NATUR Oestrich-Winkel erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten.
– Verarbeitung der Geschäftsvorfälle
– Sicherung in unserem internen Warenwirtschaftsprogramm und in unserer Finanzbuchhaltung
Welche Vorteile haben Sie davon, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten speichern?
Im Tagesgeschäft können wir schnell auf vorhandene Daten unserer Historie zurückgreifen. Hiermit sind wir in der Lage, Ihnen bereits im laufenden Gespräch Auskunft über Ihren Bedarf der Vergangenheit zu geben. Das erleichtert den Alltag erheblich.
Jedoch entscheiden Sie selbst, ob Sie dies auch noch weiterhin wünschen!
Sie sind zudem berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung zu fordern.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.